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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit – Maßstab: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website rcl-heizlast.de (Heizlast-Rechner sowie die zugehörigen Informations- und Rechtsseiten), bereitgestellt von RCL Beratung + Verkauf, Inhaber Rainer Streletz.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir gestalten rcl-heizlast.de mit dem Ziel, die Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufe AA.

Die Website ist mit diesen Anforderungen weitgehend konform. „Weitgehend konform“ bedeutet, dass die wesentlichen Anforderungen erfüllt sind – etwa Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Hervorhebung, ausreichende Farbkontraste, ein Sprung-Link zum Hauptinhalt sowie die Auszeichnung der Seitensprache –, einzelne Bereiche jedoch noch nicht vollständig geprüft oder umgesetzt sind.

Nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei:

Sollten Sie auf eine konkrete Barriere stoßen, teilen Sie uns dies bitte über die unten genannten Kontaktdaten mit. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung und stellen benötigte Informationen auf Anfrage in einer zugänglichen Form bereit.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der Website anhand der WCAG 2.2 (Stufe AA). Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns Barrieren melden oder Informationen zu Inhalten anfordern, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Wenden Sie sich gerne an uns:

RCL Beratung + Verkauf, Inhaber Rainer Streletz

E-Mail: rclberatung@icloud.com

Telefon: 01520 8281519

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Meldung oder Anfrage nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.